AGB der Firma „Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt)“

1.Art und Umfang der Leistung

Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Arbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Nach Beendigung der Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) die Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus.

2. Rechte und Verpflichtungen des Personals

 Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter, usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferne verpflichtet, alle Gegenstände, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von Auftraggeber eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.

3.Reinigungsmittel und Geräte

Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) stellt die für die Arbeiten erforderlichen Geräte in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt das zu Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier und Mülltonnen, sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

4.Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal von Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alles gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

5.Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Arbeiten von Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) berücksichtigt werden.

6.Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind von Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

7.Ausführungen durch andre Unternehmen

Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

8.Unterbrechung der Arbeiten

Im Kriegs – oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) den Arbeiten, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle einer Unterbrechung ist Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

9.Nichtzahlung des Entgeltes

Bei Zahlungsverzug ruhen die Arbeiten von Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zu Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres in Anspruchs nicht im einzelnen dazulegen und stattdessen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung für jede abgenommene Stunde 30% des Stundenersatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringer Höhe entstanden ist.

10.Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolge in den Vertrag, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich von Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) wird der Vertrag nicht berührt.

11.Haftung und Haftungsgrenzen

Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) dem Grund nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitgehende Haftung ist ausgeschlossen. Obliegt Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht: -5.000.000€- pauschal für Personen – und Sachschäden -250.000€- für Vermögensschäden nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen , nicht voraussehbaren Schäden, dazu zählen insbesondere Schäden, die mitGarten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) in keinem Zusammenhang stehen, wie zB. bei Bedienung und Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen Anlagen o.ä.

12.Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber hat Ansprüche gegen den Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Schadens schriftlich und bei Ablehnung durch den Auftragnehmer innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.

13.Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist soweit nichts anderes vereinbart wurde einmal im Jahr, im Oktober im voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. DAS Entgelt für die Leistungen aus Verträgen, die auf stunden Basis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum-bei Garten und Landschaftsbau WeserLand UG (haftungsbeschränkt) eingehend – zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Abrechnungsdatum im Verzug befindet. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehalten mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12 und am 31.12 eines Kalenderjahres wird ein Feiertagszuschlag von 100n % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu Beauftragen.

14.Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnersatzkosten erhöht sich der Preis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten kosten erhört werden, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

15.Vertragsbeginn, Vertragsänderung

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist jede Partei berechtigt ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Nebenanreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

16. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit ungültiger Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Bielefeld

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